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Anträge der AfD Ratsfraktion 

Unser Prüfanfrage

AfD Ratsfraktion Salzgitter
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
fraktion@afd-salzgitter.de

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 32
- Kommunalaufsicht -
Clemensstraße 17
30169 Hannover

Sehr geehrte Damen und Herren,

die AfD Ratsfraktion Salzgitter bittet um eine Überprüfung der aktuellen Geschäftsordnung des Rates
der Stadt Salzgitter und weitere Gremien, die in der konstituierenden Sitzung am 3. Nov. 2021 durch
mehrheitliche Abstimmung massiv verändert wurde und stark abweicht von der offiziellen
Mustersatzung des Niedersächsischen Städtetages (6/21 49. Jahrgang).

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen bei 41 Nein-Stimmen abgelehnt. 

Änderungsantrag der AfD zum Änderungsantrag der Blockparteien zur Geschäftsordnung im Rat der Stadt Salzgitter

Der Änderungsantrag zur Geschäftsordnung der Blockparteien, der Erwartungsgemäß so durchgewunken wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die AfD Ratsfraktion Salzgitter bittet um eine Überprüfung der aktuellen Geschäftsordnung des Rates
der Stadt Salzgitter und weitere Gremien, die in der konstituierenden Sitzung am 3. Nov. 2021 durch
mehrheitliche Abstimmung massiv verändert wurde und stark abweicht von der offiziellen
Mustersatzung des Niedersächsischen Städtetages (6/21 49. Jahrgang).

Antwort Kommunalaufsicht:

"Wie der Stadt Salzgitter zufolge von der Verwaltung im Vorfeld der Beschlussfassung bereits zu bedenken gegeben, dürfte die Regelung in § 10 Abs. 1 Ziff. 14 GO auf die Rechte von Minderheiten bzw. fraktionsloser Abgeordneter nicht hinreichend Rücksicht nehmen und die Rechtsstellung der Mitglieder der Vertretung in unzulässiger Weise einschränken. Der Antrag auf sofortige Abstimmung, der nur von Ratsmitgliedern gestellt werden kann, die sich nicht an der Diskussion beteiligt haben, dürfte es ermöglichen, mehrheitlich die Einbringung anderer Diskussionsbeiträge zu verhindern. Diese Regelung dürfte auch zur Gewährleistung eines ordnungsmäßen Geschäftsgangs nicht erforderlich sein.

Vor einem formellen Einschreiten der Kommunalaufsicht hat die Stadt Salzgitter die Gelegenheit, die Geschäftsordnung Rat entsprechend anzupassen."

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